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3 Ca 1507/21•Arbeitsgericht Siegburg, 2022-02-02, 3 Ca 1507/21
3 Ca 1507/21Tribunal du travail2 févr. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-02
Aktenzeichen: 3 Ca 1507/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGSU:2022:0202.3CA1507.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.200 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB aus jeweils 300 € seit dem 01.04.2021, 01.05.2021, 01.06.2021 und 01.07.2021 zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.086,36 € brutto abzüglich eines Betrages in Höhe von 812,73 € netto zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.472,73 € brutto abzüglich eines Betrages in Höhe von 812,73 € netto zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 80 Prozent und der Beklagte zu 20 Prozent zu tragen.
Die Berufung wird, soweit nicht bereits von Gesetzes wegen zulässig, nicht zugelassen.
Streitwert: 14.092,81 €
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