Arbeitsgericht Siegen, 2022-02-17, 1 BV 5/21

1 BV 5/21Tribunal du travail17 févr. 2022

Texte intégral

Arbeitsgericht Siegen — 1 BV 5/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-02-17

Aktenzeichen: 1 BV 5/21

ECLI: ECLI:DE:ARBGSI:2022:0217.1BV5.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

  1. Der Arbeitgeberin wird aufzugeben, es zu unterlassen, das Formular „Meldung einer Pflichtverletzung an Leistung und / oder Verhalten“ an die Arbeitnehmer herauszugeben und zu verwenden, sofern nicht die Zustimmung des Betriebsrats dazu erteilt ist, die fehlende Zustimmung des Betriebsrats durch den Spruch der Einigungsstelle ersetzt ist oder eine Betriebsvereinbarung hierüber vorliegt.

2.Der Arbeitgeberin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung aus Ziffer 1) dieses Beschlusses ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 10.000,00 € angedroht.

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