Arbeitsgericht Siegen, 2020-03-05, 1 Ca 568/19

1 Ca 568/19Tribunal du travail5 mars 2020

Texte intégral

Arbeitsgericht Siegen — 1 Ca 568/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-03-05

Aktenzeichen: 1 Ca 568/19

ECLI: ECLI:DE:ARBGSI:2020:0305.1CA568.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen der Klägerin und der Beklagten zu 1) durch das Kündigungsschreiben vom 18.04.2019 erst mit Ablauf des 30.06.2019 aufgelöst worden ist.

  2. Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, der Klägerin eine Niederschrift über die wesentlichen Vertragsbedingungen auszuhändigen.

  3. Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, der Klägerin ein qualifiziertes Endzeugnis zu erteilen.

  4. Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin 400,- € brutto als Vergütung für den Monat Juni 2019 zu zahlen.

  5. Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin an Urlaubsabgeltung 1.400,- € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2019 zu zahlen.

  6. Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin an Feiertagsentgelt 550,- € brutto zu zahlen.

  7. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  8. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 87 % und die Beklagte zu 1) zu 13 %.

  9. Der Streitwert wird auf 13.810,- € festgesetzt.

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