Arbeitsgericht Solingen, 2019-02-19, 3 Ca 155/18

3 Ca 155/18Tribunal du travail19 févr. 2019

Regest

Voraussetzngen für die Übertragung des Urlaubsanspruchs ins Folgejahr Kraft Vereinbarung oder betrieblicher Übung. Voraussetzungen für ein Anerkenntniseines Urlaubanspruchs durch Angabe des "Resturlaubsanspruchs" im genehmigten Urlaubsantrag.

Texte intégral

Arbeitsgericht Solingen — 3 Ca 155/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-02-19

Aktenzeichen: 3 Ca 155/18

ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2019:0219.3CA155.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3

Normen: BGB § 781; BUrlG § 7 Abs. 4

Leitsätze

Voraussetzngen für die Übertragung des Urlaubsanspruchs ins Folgejahr Kraft Vereinbarung oder betrieblicher Übung.

Voraussetzungen für ein Anerkenntniseines Urlaubanspruchs durch Angabe des "Resturlaubsanspruchs" im genehmigten Urlaubsantrag.

Tenor

    1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 792,58 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2017 zu zahlen.
    1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.188,87 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2017 zu zahlen.
    1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 548,71 Euro zu zahlen.
    1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 91 % und der Beklagte zu 9 %.
    1. Streitwert: 25.074,09 Euro

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