3 Ca 155/18•Arbeitsgericht Solingen, 2019-02-19, 3 Ca 155/18
Arbeitsgericht Solingen, 2019-02-19, 3 Ca 155/18
3 Ca 155/18Tribunal du travail19 févr. 2019
Regest
Voraussetzngen für die Übertragung des Urlaubsanspruchs ins Folgejahr Kraft Vereinbarung oder betrieblicher Übung. Voraussetzungen für ein Anerkenntniseines Urlaubanspruchs durch Angabe des "Resturlaubsanspruchs" im genehmigten Urlaubsantrag.
Texte intégral
Arbeitsgericht Solingen — 3 Ca 155/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-02-19
Aktenzeichen: 3 Ca 155/18
ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2019:0219.3CA155.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3
Normen: BGB § 781; BUrlG § 7 Abs. 4
Leitsätze
Voraussetzngen für die Übertragung des Urlaubsanspruchs ins Folgejahr Kraft Vereinbarung oder betrieblicher Übung.
Voraussetzungen für ein Anerkenntniseines Urlaubanspruchs durch Angabe des "Resturlaubsanspruchs" im genehmigten Urlaubsantrag.
Tenor
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- Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 792,58 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2017 zu zahlen.
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- Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.188,87 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2017 zu zahlen.
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- Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 548,71 Euro zu zahlen.
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- Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 91 % und der Beklagte zu 9 %.
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- Streitwert: 25.074,09 Euro
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