3 Ca 153/17•Arbeitsgericht Solingen, 2017-06-20, 3 Ca 153/17
Arbeitsgericht Solingen, 2017-06-20, 3 Ca 153/17
3 Ca 153/17Tribunal du travail20 juin 2017
Regest
1. Ein unverbindliches Wettbewerbsverbot kann nicht durch eine Vertragsstrafenvereinbarung geschützt werden. 2. Ein dreimonatiges Wettbewerbsverbot ist nicht geeignet, ein berechtigtes geschäftliches Interesse im Bereich eines Reisebüros zu schützen, wenn die Arbeitnehmerin als Reiseverkehrskauffrau im Bereich Kreuzfahrten tätig ist.
Texte intégral
Arbeitsgericht Solingen — 3 Ca 153/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-06-20
Aktenzeichen: 3 Ca 153/17
ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2017:0620.3CA153.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 75 c HGB, § 74 a HGB
Leitsätze
-
Ein unverbindliches Wettbewerbsverbot kann nicht durch eine Vertragsstrafenvereinbarung geschützt werden.
-
Ein dreimonatiges Wettbewerbsverbot ist nicht geeignet, ein berechtigtes geschäftliches Interesse im Bereich eines Reisebüros zu schützen, wenn die Arbeitnehmerin als Reiseverkehrskauffrau im Bereich Kreuzfahrten tätig ist.
Tenor
1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3.Der Streitwert beträgt 6.045,36 Euro.
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