Arbeitsgericht Solingen, 2012-09-20, 4 Ca 343/12

4 Ca 343/12Tribunal du travail20 sept. 2012

Regest

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Texte intégral

Arbeitsgericht Solingen — 4 Ca 343/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-20

Aktenzeichen: 4 Ca 343/12

ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2012:0920.4CA343.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: ohne

Leitsätze

kein Leitsatz vorhanden

Tenor

1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigungserklärung der Beklagten vom 08.03.2012 nicht aufgelöst worden ist.

2.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigungserklärung der Beklagten vom 12.03.2012 nicht aufgelöst worden ist.

3.Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger über den 08.03.2012 hinaus als anzulernenden Anlagenführer weiter zu beschäftigen.

4.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

5.Der Streitwert wird auf € 26.000,00 festgesetzt.

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