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2 Ca 448/23•Arbeitsgericht Paderborn, 2023-09-27, 2 Ca 448/23
2 Ca 448/23Tribunal du travail27 sept. 2023
Entscheidungsdatum: 2023-09-27
Aktenzeichen: 2 Ca 448/23
ECLI: ECLI:DE:ARBGPB:2023:0927.2CA448.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 283, 252 BGB, § 626 Abs. 1 BGB, §§ 1 Abs. 2, 9 Abs. 1 S. 2, 14 Abs. 2 KSchG
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 28.035,08 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 01.04.2023 zu zahlen.
2. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis weder durch die fristlose Kündigung der Beklagten vom 03.05.2023 noch durch die ordentliche Kündigung vom 14.06.2023 aufgelöst ist.
3. Im Übrigen wird der Auflösungsantrag der Beklagten abgewiesen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
5. Der Streitwert beträgt 98.785,08 €.
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