Arbeitsgericht Paderborn, 2021-08-26, 1 Ca 11/21

1 Ca 11/21Tribunal du travail26 août 2021

Texte intégral

Arbeitsgericht Paderborn — 1 Ca 11/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-08-26

Aktenzeichen: 1 Ca 11/21

ECLI: ECLI:DE:ARBGPB:2021:0826.1CA11.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin durch die schriftliche Kündigung der Beklagten vom 16.12.2020, zugegangen am 18.12.2020, zum 31.03.2021 nicht aufgelöst worden ist.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin als Mitarbeiterin in der Personalverwaltung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Feststellungsantrag zu 1) weiter zu beschäftigen.
    1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 20 % und die Beklagte 80 % zu tragen.
    1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 15.945,92 € festgesetzt.

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