Arbeitsgericht Paderborn, 2016-11-03, 2 Ca 357/16

2 Ca 357/16Tribunal du travail3 nov. 2016

Texte intégral

Arbeitsgericht Paderborn — 2 Ca 357/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-11-03

Aktenzeichen: 2 Ca 357/16

ECLI: ECLI:DE:ARBGPB:2016:1103.2CA357.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: §§ 626 BGB, 5 Abs. 3 BetrV

Tenor

Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom 09.03.2016 weder fristlos noch fristgerecht beendet wurde.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Niederlassungsleiter in Q zu beschäftigen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Der Streitwert wird auf 20.515,97 € festgesetzt.

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