Arbeitsgericht Oberhausen, 2021-01-21, 2 Ca 804/20

2 Ca 804/20Tribunal du travail21 janv. 2021

Texte intégral

Arbeitsgericht Oberhausen — 2 Ca 804/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-01-21

Aktenzeichen: 2 Ca 804/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGOB:2021:0121.2CA804.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche fristlose Kündigung vom 16.06.2020, hilfsweise ordentliche Kündigung zum 31.12.2020, aufgelöst ist.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Kündigungsschutzantrag zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Pflegedirektorin weiter zu beschäftigen.
    1. Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt.
    1. Der Streitwert wird auf 43.400,00 € festgesetzt.

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