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5 Ca 1273/23•Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2024-05-14, 5 Ca 1273/23
5 Ca 1273/23Tribunal du travail14 mai 2024
Einzelfallentscheidung zu den Voraussetzungen der Betriebsrentenanpassung gem. § 16 I BetrAVG
Entscheidungsdatum: 2024-05-14
Aktenzeichen: 5 Ca 1273/23
ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2024:0514.5CA1273.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5
Normen: § 16 BetrAVG
Einzelfallentscheidung zu den Voraussetzungen der Betriebsrentenanpassung gem. § 16 I BetrAVG
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger rückständige Betriebsrente für den Zeitraum Juli 2017 bis Juni 2023 i.H.v. 22.310,64 € brutto zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger über die derzeit gezahlte monatliche Betriebsrente i.H.v. 1.608,88 € brutto hinaus ab Juli 2023 monatlich weitere 309,87 € brutto zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 35.325,18 € festgesetzt.
Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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