6 Ca 1749/12•Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2012-11-07, 6 Ca 1749/12
Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2012-11-07, 6 Ca 1749/12
6 Ca 1749/12Tribunal du travail7 nov. 2012
Regest
Die Bedrohung eines Vorgesetzten mit den Worten :" Ich hau dir vor die Fresse, ich nehme es in Kauf, nach einer Schlägerei gekündigt zu werden, der kriegt von mir eine Schönheitsoperation, wenn ich dann die Kündigung kriege, ist mir das egal " ist auch bei einem langjährig bestehenden Arbeitsverhältnis (hier: 25 Jahre) jedenfalls dann geeignet, einen wichtigen Grund i, S. d. § 626 BGB darzustellen, wenn der Arbeitnehmer zuvor (wegen der Bedrohung eines anderen Vorgesetzten) einschlägig abgemahnt worden ist.
Texte intégral
Arbeitsgericht Mönchengladbach — 6 Ca 1749/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-07
Aktenzeichen: 6 Ca 1749/12
ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2012:1107.6CA1749.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 626 BGB
Leitsätze
Die Bedrohung eines Vorgesetzten mit den Worten :" Ich hau dir vor die Fresse, ich nehme es in Kauf, nach einer Schlägerei gekündigt zu werden, der kriegt von mir eine Schönheitsoperation, wenn ich dann die Kündigung kriege, ist mir das egal " ist auch bei einem langjährig bestehenden Arbeitsverhältnis (hier: 25 Jahre) jedenfalls dann geeignet, einen wichtigen Grund i, S. d. § 626 BGB darzustellen, wenn der Arbeitnehmer zuvor (wegen der Bedrohung eines anderen Vorgesetzten) einschlägig abgemahnt worden ist.
Tenor
1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3.Der Streitwert wird auf 9.850,50 € festgesetzt.
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