3 Ca 186/09•Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2009-04-02, 3 Ca 186/09
Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2009-04-02, 3 Ca 186/09
3 Ca 186/09Tribunal du travail2 avr. 2009
Regest
Sagt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer in einer von ihm formulierten Zusage ausdrücklich zu, jedes Jahr eine Sonderleistung in bestimmter Höhe zu zahlen, ist es widersprüchlich, wenn er die Zahlung in einer anderen Klausel an einen Freiwilligkeitsvorbehalt bindet.
Texte intégral
Arbeitsgericht Mönchengladbach — 3 Ca 186/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-02
Aktenzeichen: 3 Ca 186/09
ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2009:0402.3CA186.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 307 Absatz 1 Satz 2 BGB
Leitsätze
Sagt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer in einer von ihm formulierten Zusage ausdrücklich zu, jedes Jahr eine Sonderleistung in bestimmter Höhe zu zahlen, ist es widersprüchlich, wenn er die Zahlung in einer anderen Klausel an einen Freiwilligkeitsvorbehalt bindet.
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.537,95 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.01.2009 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Streitwert: 2.537,95 €.
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