Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2009-03-18, 7 Ca 2999/08

7 Ca 2999/08Tribunal du travail18 mars 2009

Regest

Bei der Ermittlung des rentenfähigen Einkommens sind diejenigen Monate unberücksichtigt zu lassen, in denen kein Entgelt gezahlt worden ist oder dies auf Grund der Erkrankung des Arbeitnehmers signifikant geringer als üblich war.

Texte intégral

Arbeitsgericht Mönchengladbach — 7 Ca 2999/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-18

Aktenzeichen: 7 Ca 2999/08

ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2009:0318.7CA2999.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: ---

Leitsätze

Bei der Ermittlung des rentenfähigen Einkommens sind diejenigen Monate unberücksichtigt zu lassen, in denen kein Entgelt gezahlt worden ist oder dies auf Grund der Erkrankung des Arbeitnehmers signifikant geringer als üblich war.

Tenor

1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ab dem 01.04.2007 eine monatliche Betriebsrente in Höhe von 387,74 € zu zahlen.

2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

4.Streitwert: 16.242,59 €.

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