3 Ca 3841/06•Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2007-02-15, 3 Ca 3841/06
Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2007-02-15, 3 Ca 3841/06
3 Ca 3841/06Tribunal du travail15 févr. 2007
Regest
1. Eine Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann grundsätzlich wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage an eine geänderte Situation anzupassen sein mit der Folge, dass der Arbeitnehme wieder einzustellen ist. 2. Im Insolvenzfall widerspricht die Zubilligung eines Wiedereinstellungsanspruchs bei der Fortführung des Betriebs über den beabsichtigten Stilllegungszeitpunkt hinaus dem Konzept der Insolvenzordnung.
Texte intégral
Arbeitsgericht Mönchengladbach — 3 Ca 3841/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-15
Aktenzeichen: 3 Ca 3841/06
ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2007:0215.3CA3841.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 313 BGB
Leitsätze
- Eine Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann grundsätzlich wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage an eine geänderte Situation anzupassen sein mit der Folge, dass der Arbeitnehme wieder einzustellen ist.
- Im Insolvenzfall widerspricht die Zubilligung eines Wiedereinstellungsanspruchs bei der Fortführung des Betriebs über den beabsichtigten Stilllegungszeitpunkt hinaus dem Konzept der Insolvenzordnung.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Streitwert: 8.868,00 €.
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