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3 Ca 605/19•Arbeitsgericht Krefeld, 2020-05-06, 3 Ca 605/19
3 Ca 605/19Tribunal du travail6 mai 2020
Ein Geschäftsführer ist Arbeitnehmer, wenn er auf der Grundlage eines als Arbeitsvertrag formulierten Vertrags tätig wird, auch wenn der Vertrag typische Regelungen für einen Geschäftsführerdienstvertrag enthält und die tatsächliche Vertragsdurchführung nicht weisungsgebunden erfolgt; der Grundsatz der falsa demonstratio non nocet ist im Regelfall nicht einschlägig.
Entscheidungsdatum: 2020-05-06
Aktenzeichen: 3 Ca 605/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGKR:2020:0506.3CA605.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 611a Abs. 1 BGB, § 106 S. 1 GewO; § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG, § 2 Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG; § 2 Abs. 1 Nr. 3 b ArbGG
Ein Geschäftsführer ist Arbeitnehmer, wenn er auf der Grundlage eines als Arbeitsvertrag formulierten Vertrags tätig wird, auch wenn der Vertrag typische Regelungen für einen Geschäftsführerdienstvertrag enthält und die tatsächliche Vertragsdurchführung nicht weisungsgebunden erfolgt; der Grundsatz der falsa demonstratio non nocet ist im Regelfall nicht einschlägig.
Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen wird
für zulässig erklärt.
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