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18 Ca 6500/22•Arbeitsgericht Köln, 2024-01-10, 18 Ca 6500/22
18 Ca 6500/22Tribunal du travail10 janv. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-10
Aktenzeichen: 18 Ca 6500/22
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2024:0110.18CA6500.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
I. Das Versäumnisurteil vom 21.12.2022 bleibt mit der Maßgabe aufrecht erhalten, dass die Tenöre zu 1. und 2. nunmehr wie folgt lauten:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.440,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.03.2022 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 480,06 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.03.2022 zu zahlen.
II. Im Übrigen wird das Versäumnisurteil vom 21.12.2022 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
III. Die Beklagte trägt – neben den Kosten der Säumnis im Termin vom 21.12.2022 – 64 % der sonstigen Kosten des Rechtsstreits und der Kläger 36 %.
IV. Der Streitwert beträgt 2.979,06 €.
V. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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