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8 Ca 7667/20•Arbeitsgericht Köln, 2021-05-20, 8 Ca 7667/20
8 Ca 7667/20Tribunal du travail20 mai 2021
Eine Verpflichtung des Arbeitgebers, unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten bei einer Änderungskündigung wegen Betriebsverlagerung eine Tätigkeit im Homeoffice oder Mobile Office anbieten zu müssen, besteht grundsätzlich nicht.
Entscheidungsdatum: 2021-05-20
Aktenzeichen: 8 Ca 7667/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2021:0520.8CA7667.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: § 2 KSchG
Eine Verpflichtung des Arbeitgebers, unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten bei einer Änderungskündigung wegen Betriebsverlagerung eine Tätigkeit im Homeoffice oder Mobile Office anbieten zu müssen, besteht grundsätzlich nicht.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Streitwert wird festgesetzt auf 16.250,01 Euro.
Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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