Arbeitsgericht Köln, 2021-03-03, 15 BV 231/19

15 BV 231/19Tribunal du travail3 mars 2021

Texte intégral

Arbeitsgericht Köln — 15 BV 231/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-03

Aktenzeichen: 15 BV 231/19

ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2021:0303.15BV231.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Kammer

Tenor

  1. Die verweigerte Zustimmung zur Eingruppierung von C A

als Redakteur in der Redaktion B G

in Gruppe 2b Stufe 2

wird ersetzt.

  1. Die verweigerte Zustimmung zur Eingruppierung von L B

als Redakteur in der Redaktion W

in Gruppe 2b Stufe 2

wird ersetzt.

  1. Die verweigerte Zustimmung zur Eingruppierung von M B

als Redakteur im R

in Gruppe 2b Stufe 2

wird ersetzt.

  1. Die verweigerte Zustimmung zur Eingruppierung von A G

als Redakteur in der Redaktion O

in Gruppe 2b Stufe 1

wird ersetzt.

  1. Die verweigerte Zustimmung zur Eingruppierung von A H

als Redakteur in der Redaktion R-S

in Gruppe 2b Stufe 2

wird ersetzt.

  1. Die verweigerte Zustimmung zur Eingruppierung von J H

als Redakteur in der Redaktion O

in Gruppe 2b Stufe 2

wird ersetzt.

  1. Die verweigerte Zustimmung zur Eingruppierung von W K

als Redakteur in der Redaktion E

in Gruppe 2b Stufe 2

wird ersetzt.

  1. Die verweigerte Zustimmung zur Eingruppierung von M M

als Redakteurin in der Redaktion E

in Gruppe 2b Stufe 2

wird ersetzt.

  1. Die verweigerte Zustimmung zur Eingruppierung von M R

als Redakteur im R

in Gruppe 2b Stufe 2

wird ersetzt.

  1. Die verweigerte Zustimmung zur Eingruppierung von P R

als Redakteur in der Redaktion E

in Gruppe 2b Stufe 2

wird ersetzt.

  1. Die verweigerte Zustimmung zur Eingruppierung von D V

als Redakteur in der Redaktion E

in Gruppe 2b Stufe 3

wird ersetzt.

  1. Die verweigerte Zustimmung zur Eingruppierung von T S

als Redakteur in der Redaktion Eu

in Gruppe 2 Stufe 1

wird ersetzt.

  1. Auf den Widerklageantrag des Beteiligten zu 2./ des Betriebsrates wird der Beteiligten zu 1. / der Arbeitgeberin aufgeben, die Arbeitnehmer/innen
  • R K

  • D N

  • M B

  • C G

einzugruppieren, bei dem Beteiligten zu 2. / dem Betriebsrat die Zustimmung zu den Eingruppierungen zu beantragen und im Falle der Zustimmungsverweigerung das Zustimmungsersetzungsverfahren beim Arbeitsgericht einzuleiten und durchzuführen.

  1. Im Übrigen werden die Anträge abgewiesen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.