Arbeitsgericht Köln, 2020-11-24, 8 BV 122/20

8 BV 122/20Tribunal du travail24 nov. 2020

Texte intégral

Arbeitsgericht Köln — 8 BV 122/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-11-24

Aktenzeichen: 8 BV 122/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2020:1124.8BV122.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

  1. Den Beteiligten zu 2) bis 4) wird aufgegeben es zu unterlassen, das Formular zur „Unterweisung für Mitarbeiter zum Thema Coronavirus“ (Bl. 9 d.A.) nebst der Anlage „SARS-COV2: Richtige Verhaltensweisen und Schutzmaßnahmen“ (Bl.11 d.A.) in der jeweils zur Gerichtsakte gereichten Fassung zu nutzen, solange der antragstellende Betriebsrat nicht ordnungsgemäß angehört wurde und seine Zustimmung erteilt hat oder die Zustimmung durch die Einigungsstelle ersetzt wurde.

  2. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

  3. Den Beteiligten zu 2 – 4 wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungspflicht zu Ziffer 1) ein Ordnungsgeld von bis zu 5.000,-- Euro angedroht.

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