Arbeitsgericht Köln, 2020-06-10, 18 Ca 398/20

18 Ca 398/20Tribunal du travail10 juin 2020

Regest

Für die Eingruppierung nach § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD VKA ist die tatsächlich einvernehmlich ausgeübte Tätigkeit entscheidend, unabhängig davon, ob vertraglich auch eine höherwertige Tätigkeit beansprucht werden könnte.

Texte intégral

Arbeitsgericht Köln — 18 Ca 398/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-10

Aktenzeichen: 18 Ca 398/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2020:0610.18CA398.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Leitsätze

Für die Eingruppierung nach § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD VKA ist die tatsächlich einvernehmlich ausgeübte Tätigkeit entscheidend, unabhängig davon, ob vertraglich auch eine höherwertige Tätigkeit beansprucht werden könnte.

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Der Streitwert beträgt 20.885,76 Euro.

  4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.