Arbeitsgericht Köln, 2020-05-29, 8 BV 74/20

8 BV 74/20Tribunal du travail29 mai 2020

Texte intégral

Arbeitsgericht Köln — 8 BV 74/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-05-29

Aktenzeichen: 8 BV 74/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2020:0529.8BV74.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

  1. Zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand „Abschluss eines Sozialplans anlässlich der arbeitgeberseitigen Betriebsstillegung“ wird …………………………………. bestellt.

  2. Die Anzahl der von jeder Seite für die Einigungsstelle zu benennenden Beisitzer wird auf zwei festgesetzt.

  3. Im übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.

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