Arbeitsgericht Köln, 2020-02-05, 3 Ca 4785/19

3 Ca 4785/19Tribunal du travail5 févr. 2020

Texte intégral

Arbeitsgericht Köln — 3 Ca 4785/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-05

Aktenzeichen: 3 Ca 4785/19

ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2020:0205.3CA4785.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die Kündigung der Beklagten vom 02.07.2019 nicht aufgelöst wird.

  2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die Kündigung der Beklagten vom 31.01.2020 nicht aufgelöst wird.

  3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zu den bisherigen Arbeitsbedingungen als Fachpacker und Kommissionierer zu beschäftigen.

  4. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger 3.536,92 € brutto abzüglich 131,00 € netto nebst 5 % Punkten Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB ab dem 01.08.2019,

weitere 3.536,92 € brutto nebst 5 % Punkten Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB ab dem 01.09.2019,

weitere 3.536,92 € brutto abzüglich Arbeitslosengeldes in Höhe von 413,94 € nebst 5 % Punkten Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB ab dem 01.10.2019,

weitere 3.536,92 € brutto abzüglich Arbeitslosengeldes in Höhe von 2.069,70 € nebst 5 % Punkten Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB ab dem 01.11.2019,

weitere 3.536,92 € brutto abzüglich Arbeitslosengeldes in Höhe von 2.069,70 € nebst 5 % Punkten Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB ab dem 01.12.2019,

weitere 3.536,92 € brutto abzüglich Arbeitslosengeldes in Höhe von 2.069,70 € nebst 5 % Punkten Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB ab dem 01.01.2020,

weitere 3.536,92 € brutto abzüglich Arbeitslosengeldes in Höhe von 2.069,70 € nebst 5 % Punkten Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB ab dem 01.02.2020 zu zahlen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  2. Der Streitwert beträgt 40.824,14 €.

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