Arbeitsgericht Iserlohn, 2009-04-16, 5 Ca 2911/08

5 Ca 2911/08Tribunal du travail16 avr. 2009

Texte intégral

Arbeitsgericht Iserlohn — 5 Ca 2911/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-04-16

Aktenzeichen: 5 Ca 2911/08

ECLI: ECLI:DE:ARBGIS:2009:0416.5CA2911.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 11.12.2008 nicht aufgelöst wurde.

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin als gewerbliche Arbeitnehmerin zu gleichbleibenden Bedingungen weiter zu beschäftigen.

Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 05.12.2007 aus der Personalakte der Klägerin zu entfernen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Der Streitwert wird auf 18.828,60 EUR festgesetzt.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.