Arbeitsgericht Herne, 2020-07-09, 4 Ca 307/20

4 Ca 307/20Tribunal du travail9 juil. 2020

Texte intégral

Arbeitsgericht Herne — 4 Ca 307/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-07-09

Aktenzeichen: 4 Ca 307/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGHER:2020:0709.4CA307.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigungen der Beklagten vom 30.01.2020 und vom 06.02.2020 nicht aufgelöst worden ist.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zu rechtskräftigen Abschluss des Bestandsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Software-Entwickler weiter zu beschäftigen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
    1. Der Streitwert wird auf 21.462,35 € festgesetzt.

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