Arbeitsgericht Herne, 2014-04-08, 2 Ca 3389/13

2 Ca 3389/13Tribunal du travail8 avr. 2014

Texte intégral

Arbeitsgericht Herne — 2 Ca 3389/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-04-08

Aktenzeichen: 2 Ca 3389/13

ECLI: ECLI:DE:ARBGHER:2014:0408.2CA3389.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 1 b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG

Tenor

  • 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.863,38 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.12.2014 zu zahlen. - berichtigt gem. anl. Beschluss-

    1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 40,10 € zu zahlen.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin monatlich ab dem 01.01.2014 eine zusätzliche Mitarbeiterrente in Höhe von derzeitig 42,48 € zu zahlen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
    1. Der Streitwert wird auf 1.529,00 € festgesetzt. -berichtigt gem. anl. Beschluss-

Das Urteil vom 08.04.2014 wird gemäß § 319 ZPO i.V.m. § 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass in der Ziffer 1 der 20.12.2014 als Verzinsungsbeginn durch den 20.12.2013 ersetzt wird (Schreibfehler) und dass in der Ziffer 5 der Streitwert auf 1.903 EUR festgesetzt wird (Rechnungsfehler).

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