Arbeitsgericht Hamm, 2013-07-18, 4 Ca 2365/12

4 Ca 2365/12Tribunal du travail18 juil. 2013

Texte intégral

Arbeitsgericht Hamm — 4 Ca 2365/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-18

Aktenzeichen: 4 Ca 2365/12

ECLI: ECLI:DE:ARBGHAM:2013:0718.4CA2365.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: § 23 BBiG

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.407,56 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.10.2012 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 647,00 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.11.2012 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin alle künftigen Schäden wegen der vorzeitigen Auflösung des am 30.08.2012 vereinbarten Berufsausbildungsverhältnisses zu ersetzen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Der Streitwert wird auf 20.054,00 € festgesetzt.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.