Arbeitsgericht Hagen, 2021-09-16, 1 Ca 46/21

1 Ca 46/21Tribunal du travail16 sept. 2021

Texte intégral

Arbeitsgericht Hagen — 1 Ca 46/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-09-16

Aktenzeichen: 1 Ca 46/21

ECLI: ECLI:DE:ARBGHA:2021:0916.1CA46.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

    1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 500,00 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 21.01.2021 zu zahlen.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 78,96 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 21.01.2021 zu zahlen.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein Arbeitszeugnis zu erteilen.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2020 auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger den Inhalt der Meldung zur Sozialversicherung betreffend die Jahresmeldung für das Jahr 2020 in Textform mitzuteilen.
    1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 1.800,96 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2020 zu zahlen.
    1. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
    1. Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben.
    1. Der Streitwert wird für dieses Urteil auf 30.261,78 Euro bei einem Gebührenstreitwert in Höhe von 30.621,97 festgesetzt.

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