Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2007-05-15, 1 Ca 2404/06

1 Ca 2404/06Tribunal du travail15 mai 2007

Regest

Ablehnung einer Rentenanpassung wegen übermäßiger wirtschaftlicher Belastung. Als Beurteilungsgrundlage für eine längerfristig zu erstellende Prognose ist die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens in der Zeit vor dem Anpassungsstichtag sowie diagnostisch die Herleitung der Entwicklung des Unternehmens für die Zukunft heranzuziehen. Dabei steht der beklagten Arbeitgeberin bei der Einschätzung künftiger Entwicklungen ein gewisser Beurteilungsspielraum zu.

Texte intégral

Arbeitsgericht Gelsenkirchen — 1 Ca 2404/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-05-15

Aktenzeichen: 1 Ca 2404/06

ECLI: ECLI:DE:ARBGGE:2007:0515.1CA2404.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: § 16 BetrAVG

Leitsätze

Ablehnung einer Rentenanpassung wegen übermäßiger wirtschaftlicher Belastung. Als Beurteilungsgrundlage für eine längerfristig zu erstellende Prognose ist die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens in der Zeit vor dem Anpassungsstichtag sowie diagnostisch die Herleitung der Entwicklung des Unternehmens für die Zukunft heranzuziehen. Dabei steht der beklagten Arbeitgeberin bei der Einschätzung künftiger Entwicklungen ein gewisser Beurteilungsspielraum zu.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Der Streitwert wird auf 1.567,80 Euro festgesetzt.

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