Arbeitsgericht Essen, 2021-10-19, 3 Ca 1180/21

3 Ca 1180/21Tribunal du travail19 oct. 2021

Texte intégral

Arbeitsgericht Essen — 3 Ca 1180/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-10-19

Aktenzeichen: 3 Ca 1180/21

ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2021:1019.3CA1180.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3

Tenor

  • 1. Es wird festgestellt, dass der Kläger gegen den Beklagten über den 31.12.2020 hinaus einen Anspruch auf Gewährung von Beihilfen im Krankheitsfall nach Maßgabe der Betriebsvereinbarung „Änderung der Betriebsvereinbarung Beihilfen Teil IV der Vereinsordnung für die MitarbeiterInnen der N. Systems GmbH und des N. e.V.“ vom 12.11.2002 hat.
  • 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
  • 3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 5/6, der Beklagte zu 1/6.
  • 4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10.500,00 EUR festgesetzt.
  • 5. Die Berufung wird nicht zugelassen, soweit sie nicht von Gesetzes wegen zulässig ist.

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