Arbeitsgericht Essen, 2021-07-01, 1 BV 27/21

1 BV 27/21Tribunal du travail1 juil. 2021

Texte intégral

Arbeitsgericht Essen — 1 BV 27/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-07-01

Aktenzeichen: 1 BV 27/21

ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2021:0701.1BV27.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1

Tenor

1. Zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand des Abschlusses einer Betriebsvereinbarung über die Arbeitszeiterfassung bei Arbeitnehmern in mobiler Arbeit wird Herr RiBAG a. D. G. X. bestellt.

2. Die Anzahl der Beisitzer dieser Einigungsstelle wird auf zwei Personen je Seite festgesetzt.

3. Im Übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.