2 BV 127/07•Arbeitsgericht Duisburg, 2008-02-07, 2 BV 127/07
Arbeitsgericht Duisburg, 2008-02-07, 2 BV 127/07
2 BV 127/07Tribunal du travail7 févr. 2008
Regest
Der Wahlvorstand bei einer Betriebsratswahl verstößt gegen seine Pflicht zur unverzüglichen Prüfung der Wahlvorschläge nach § 7 Abs. 2 Satz 2 WO, wenn er die Prüfung eines Wahlvorschlages, der zwei Stunden vor Ablauf der Einreichungsfrist eingeht, im Hinblick auf deren geschätzte Dauer gar nicht erst vor Ablauf der Frist beginnt, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre.
Texte intégral
Arbeitsgericht Duisburg — 2 BV 127/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-02-07
Aktenzeichen: 2 BV 127/07
ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2008:0207.2BV127.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 7 Abs. 2 Satz 2 WO
Leitsätze
Der Wahlvorstand bei einer Betriebsratswahl verstößt gegen seine Pflicht zur unverzüglichen Prüfung der Wahlvorschläge nach § 7 Abs. 2 Satz 2 WO, wenn er die Prüfung eines Wahlvorschlages, der zwei Stunden vor Ablauf der Einreichungsfrist eingeht, im Hinblick auf deren geschätzte Dauer gar nicht erst vor Ablauf der Frist beginnt, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre.
Tenor
Die Betriebsratswahl vom 14.11.2007 wird für unwirksam erklärt.
Vous vous demandez comment ce texte s’applique à votre situation ?
Consultation gratuite, sans engagement
Décrivez votre situation. Notre équipe vous recontactera par e-mail pour votre consultation.
Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.