Arbeitsgericht Dortmund, 2024-09-13, 3 Ca 1093/24

3 Ca 1093/24Tribunal du travail13 sept. 2024

Texte intégral

Arbeitsgericht Dortmund — 3 Ca 1093/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-09-13

Aktenzeichen: 3 Ca 1093/24

ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2024:0913.3CA1093.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

    1. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, die Betriebshalle und die Büroräume in der A straße X in XXXXX B durch insgesamt 34 Videokameras, im Lageplan bezeichnet mit den Nummern 1 – 34, durch Videoüberwachung und Videoaufzeichnung zu überwachen.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000,00 Euro zu zahlen.
    1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
    1. Der Streitwert wird auf 20.500,00 Euro festgesetzt.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.