Arbeitsgericht Dortmund, 2020-12-09, 10 Ca 1380/20

10 Ca 1380/20Tribunal du travail9 déc. 2020

Texte intégral

Arbeitsgericht Dortmund — 10 Ca 1380/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-12-09

Aktenzeichen: 10 Ca 1380/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2020:1209.10CA1380.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Tenor

  • 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die Kündigung des Beklagten vom 27.03.2020 noch durch die Kündigung des Beklagten vom 29.06.2020 aufgelöst worden ist.
  • 2. Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin zu den bisherigen Arbeitsbedingungen mit den Aufgabengebieten Betreuung und Disposition Großkunden Inland sowie der Koordination kaufmännischer Auftragsabwicklungen innerhalb der Abt. AAW bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die Kündigungsschutzanträge als Sachbearbeiterin weiterzubeschäftigen.
  • 3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/8 und der Beklagte zu 7/8.
  • 4. Der Streitwert wird auf 36.215,83 EUR festgesetzt.

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