Arbeitsgericht Dortmund, 2020-01-09, 4 Ca 3024/19

4 Ca 3024/19Tribunal du travail9 janv. 2020

Texte intégral

Arbeitsgericht Dortmund — 4 Ca 3024/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-01-09

Aktenzeichen: 4 Ca 3024/19

ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2020:0109.4CA3024.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 26.07.2019 nicht aufgelöst ist.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin zu den vertraglichen Arbeitsbedingungen als Hebamme bis zur Rechtskraft des Rechtsstreits weiterzubeschäftigen.
    1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
    1. Der Streitwert wird festgesetzt auf 7.710,36 €.

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