Arbeitsgericht Düsseldorf, 2024-03-12, 13 Ca 5385/23

13 Ca 5385/23Tribunal du travail12 mars 2024

Regest

Nicht jeder Kontrollverlust stellt einen immateriellen Schaden im Sinne des Art. 82 Abs. 1 DSGVO dar. Wenn der Auskunftsanspruch formal nicht erfüllt wird, indiziert dies nicht, dass ein Missbrauch ernsthaft befürchtet werden muss. Der Diffuse Verweis auf ein emotionales Ungemach genügt nicht zur Darlegung eines immateriellen Schadens.

Texte intégral

Arbeitsgericht Düsseldorf — 13 Ca 5385/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-03-12

Aktenzeichen: 13 Ca 5385/23

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2024:0312.13CA5385.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13

Leitsätze

Nicht jeder Kontrollverlust stellt einen immateriellen Schaden im Sinne des Art. 82 Abs. 1 DSGVO dar. Wenn der Auskunftsanspruch formal nicht erfüllt wird, indiziert dies nicht, dass ein Missbrauch ernsthaft befürchtet werden muss. Der Diffuse Verweis auf ein emotionales Ungemach genügt nicht zur Darlegung eines immateriellen Schadens.

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird a uf 2.000,00 EUR festgesetzt.

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