Arbeitsgericht Düsseldorf, 2022-04-06, 3 Ca 3411/21

3 Ca 3411/21Tribunal du travail6 avr. 2022

Regest

Einzelfallentscheidung zu einer krankheitsbedingten Kündigung bei Kurzerkrankungen

Texte intégral

Arbeitsgericht Düsseldorf — 3 Ca 3411/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-04-06

Aktenzeichen: 3 Ca 3411/21

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2022:0406.3CA3411.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3

Leitsätze

Einzelfallentscheidung zu einer krankheitsbedingten Kündigung bei Kurzerkrankungen

Tenor

  • 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die schriftliche Kündigung der Beklagten vom 26.07.2021, zugegangen am 27.07.2021, zum 30.09.2021, hilfsweise zum nächst möglichen Termin, nicht aufgelöst worden ist.

  • 2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu den im Arbeitsvertrag vom 26.06.2014, nebst Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag vom 26.06.2014 nebst Änderung zum Arbeitsvertrag vom 25.08.2015 als Luftsicherheitsassistenten bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag zu 1) zu beschäftigen.

  • 3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  • 4. Der Streitwert wird auf 9.991,00 € festgesetzt.

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