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9 Ca 2977/21•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2021-10-07, 9 Ca 2977/21
9 Ca 2977/21Tribunal du travail7 oct. 2021
Wenn mit einem Darlehen eine auch im Interesse des Arbeitgebers liegende Fortbildung (hier: Erwerb einer Musterberechtigung / eines Type Rating für das Flugzeugmuster Airbus A320 Family) finanziert wird, damit der Fortgebildete aufgrund eines später abgeschlossenen Arbeitsvertrages bei der Arbeitgeberin eingesetzt werden kann, können Ausbildungsvereinbarung, Darlehensvertrag und Arbeitsvertrag ein einheitliches Rechtsgeschäft darstellen. Die AGB-Prüfung der Tilgungsabrede im Darlehensvertrag bestimmt sich dann nach den Kriterien der Rechtsprechung zu arbeitsvertraglichen Rückzahlungsklauseln bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Sie stellt nur dann keine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB dar, wenn dem Arbeitnehmer die Möglichkeit eingeräumt wird, der Rückzahlungsverpflichtung durch Betriebstreue zu entgehen (im Anschluss an LAG Berlin-Brandenburg 20.01.2021 – 15 Sa 1128/20 –).
Entscheidungsdatum: 2021-10-07
Aktenzeichen: 9 Ca 2977/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2021:1007.9CA2977.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Wenn mit einem Darlehen eine auch im Interesse des Arbeitgebers liegende Fortbildung (hier: Erwerb einer Musterberechtigung / eines Type Rating für das Flugzeugmuster Airbus A320 Family) finanziert wird, damit der Fortgebildete aufgrund eines später abgeschlossenen Arbeitsvertrages bei der Arbeitgeberin eingesetzt werden kann, können Ausbildungsvereinbarung, Darlehensvertrag und Arbeitsvertrag ein einheitliches Rechtsgeschäft darstellen. Die AGB-Prüfung der Tilgungsabrede im Darlehensvertrag bestimmt sich dann nach den Kriterien der Rechtsprechung zu arbeitsvertraglichen Rückzahlungsklauseln bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Sie stellt nur dann keine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB dar, wenn dem Arbeitnehmer die Möglichkeit eingeräumt wird, der Rückzahlungsverpflichtung durch Betriebstreue zu entgehen (im Anschluss an LAG Berlin-Brandenburg 20.01.2021 – 15 Sa 1128/20 –).
1. Die Klage wird kostenpflichtig abgewiesen.
2. Streitwert der Entscheidung: 19.825,00 €.
3. Die Berufung wird gesondert zugelassen.
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