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11 Ca 6310/20•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2021-04-23, 11 Ca 6310/20
11 Ca 6310/20Tribunal du travail23 avr. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-23
Aktenzeichen: 11 Ca 6310/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2021:0423.11CA6310.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis weder durch die Kündigung vom 26.09.2020 noch durch die Kündigung vom 30.12.2020 aufgelöst wird.
2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zur rechtskräftigen Beendigung des Rechtsstreits als „(…)“ weiter zu beschäftigen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
4. Streitwert: 10.495,05 €.
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