Arbeitsgericht Düsseldorf, 2021-04-01, 10 Ca 7888/20

10 Ca 7888/20Tribunal du travail1 avr. 2021

Regest

Auch krankheitsbedingte Beendigungen sind Beendigungen iSd. § 17 Abs. 1 KSchG, so dass bei Überschreiben der Schwellenwerte unter Berücksichtigung dieser Beendigungen die Durchführung eins Konsultationsverfahrens nach § 17 Abs. 2 KSchG und die Erstattung einer Massenentlassungsanzeige nach § 17 Abs. 3 KSchG erforderlich ist

Texte intégral

Arbeitsgericht Düsseldorf — 10 Ca 7888/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-04-01

Aktenzeichen: 10 Ca 7888/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2021:0401.10CA7888.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: § 17 KSchG

Leitsätze

Auch krankheitsbedingte Beendigungen sind Beendigungen iSd. § 17 Abs. 1 KSchG, so dass bei Überschreiben der Schwellenwerte unter Berücksichtigung dieser Beendigungen die Durchführung eins Konsultationsverfahrens nach § 17 Abs. 2 KSchG und die Erstattung einer Massenentlassungsanzeige nach § 17 Abs. 3 KSchG erforderlich ist

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 25.11.2020, dem Kläger zugegangen am 27.11.2020, zum 30.04.2021 aufgelöst wird.

  • 2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien auch nicht durch die weitere Kündigung der Beklagten vom 22.01.2021, dem Kläger zugegangen am 22.01.2021, zum 30.06.2021 aufgelöst wird.

  • 3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die Anträge zu 1) und zu 2) als Luftsicherheitsassistent am Flughafen Düsseldorf weiter zu beschäftigen.

  • 4. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

  • 5. Streitwert: 18.246,00 €.

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