Arbeitsgericht Düsseldorf, 2020-04-06, 14 Ca 5677/19

14 Ca 5677/19Tribunal du travail6 avr. 2020

Regest

Einzelfallentscheidung zur Abwägung zwischen den Rechten einer Gewerkschaft auf Meinungs- und Koalitionsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht eines Arbeitsgebers bei öffentlichen Äußerungen im Rahmen einer tariflichen Auseinandersetzung.

Texte intégral

Arbeitsgericht Düsseldorf — 14 Ca 5677/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-04-06

Aktenzeichen: 14 Ca 5677/19

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2020:0406.14CA5677.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Leitsätze

Einzelfallentscheidung zur Abwägung zwischen den Rechten einer Gewerkschaft auf Meinungs- und Koalitionsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht eines Arbeitsgebers bei öffentlichen Äußerungen im Rahmen einer tariflichen Auseinandersetzung.

Tenor

  • 1. Die Klage wird abgewiesen.
  • 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 1) zu 5/8 und der Kläger zu 2) zu 3/8.
  • 3. Der Streitwert beträgt 20.000,00 Euro.
  • 4. Die Berufung wird – sofern sie nicht ohnehin zulässig ist – nicht gesondert zugelassen.

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