Arbeitsgericht Düsseldorf, 2020-02-14, 11 BVGa 4/20

11 BVGa 4/20Tribunal du travail14 févr. 2020

Regest

Eine Frist von einer Woche für die Einladung zu einer Betriebsversammlung auf der ein Wahlvorstand gewählt werden soll führt jedenfalls nicht zur Nichtigkeit der nachfolgenden Betriebsratswahl und zwar auch dann nicht, wenn wegen der Eigenart des Betriebs weder diese Frist noch eine deutliche längere gewährleisten, dass alle Arbeitnehmer Kenntnis von der Einladung erlangen.

Texte intégral

Arbeitsgericht Düsseldorf — 11 BVGa 4/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-02-14

Aktenzeichen: 11 BVGa 4/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2020:0214.11BVGA4.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Kammer

Leitsätze

Eine Frist von einer Woche für die Einladung zu einer Betriebsversammlung auf der ein Wahlvorstand gewählt werden soll führt jedenfalls nicht zur Nichtigkeit der nachfolgenden Betriebsratswahl und zwar auch dann nicht, wenn wegen der Eigenart des Betriebs weder diese Frist noch eine deutliche längere gewährleisten, dass alle Arbeitnehmer Kenntnis von der Einladung erlangen.

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

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