14 Ca 3500/13•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2014-02-14, 14 Ca 3500/13
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2014-02-14, 14 Ca 3500/13
14 Ca 3500/13Tribunal du travail14 févr. 2014
Regest
1. Eine lediglich formelhafte Bewerbung ohne konkreten Bezug zu einer ausgeschriebenen Stelle kann sich im Zusammenhang mit einer Entschädigungsklage nach dem AGG als rechtsmissbräuchlich darstellen. 2. Dies gilt auch dann, wenn sich eine Bewerbung gleichzeitig auf mehrere ausgeschriebene Stellen bezieht, ohne dass sich aus der Bewerbung ergibt, welche Stelle aus welchen Gründen favorisiert wird.
Texte intégral
Arbeitsgericht Düsseldorf — 14 Ca 3500/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-14
Aktenzeichen: 14 Ca 3500/13
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2014:0214.14CA3500.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: .
Leitsätze
-
Eine lediglich formelhafte Bewerbung ohne konkreten Bezug zu einer ausgeschriebenen Stelle kann sich im Zusammenhang mit einer Entschädigungsklage nach dem AGG als rechtsmissbräuchlich darstellen.
-
Dies gilt auch dann, wenn sich eine Bewerbung gleichzeitig auf mehrere ausgeschriebene Stellen bezieht, ohne dass sich aus der Bewerbung ergibt, welche Stelle aus welchen Gründen favorisiert wird.
Tenor
1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger hat die Kosten zu tragen.
3.Streitwert: 60.000,00 €.
Vous vous demandez comment ce texte s’applique à votre situation ?
Consultation gratuite, sans engagement
Décrivez votre situation. Notre équipe vous recontactera par e-mail pour votre consultation.
Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.