Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-07-30, 4 Ca 2452/08

4 Ca 2452/08Tribunal du travail30 juil. 2008

Regest

Teilt der Arbeitgeber dem Personalrat die Dauer des Vertretungsbedarfs unrichtig mit, so ist die Befristung wegen Verstoßes gegen § 72 Abs. 1 LPVG a.F. unwirksam, weil dem Personalrat die Möglichkeit genommen wurde, auf eine längere Befristung hinzuwirken.

Texte intégral

Arbeitsgericht Düsseldorf — 4 Ca 2452/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-07-30

Aktenzeichen: 4 Ca 2452/08

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2008:0730.4CA2452.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: ...

Leitsätze

Teilt der Arbeitgeber dem Personalrat die Dauer des Vertretungsbedarfs unrichtig mit, so ist die Befristung wegen Verstoßes gegen § 72 Abs. 1 LPVG a.F. unwirksam, weil dem Personalrat die Möglichkeit genommen wurde, auf eine längere Befristung hinzuwirken.

Tenor

1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers bei der Beklagten nicht durch Befristungsvereinbarung vom 28.9.2007 zum 31.8.2008 sein Ende findet.

2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt das c.

3.Der Streitwert beträgt 9.000,00 €.

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