Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-07-15, 11 BV 36/08

11 BV 36/08Tribunal du travail15 juil. 2008

Regest

Nach § 45 Satz 2 WPO gelten angestellte Wirtschaftsprüfer als leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG. Vom Anwendungsbereich dieser Norm sind auch angestellte Wirtschaftsprüfer bei genossenschaftlichen Prüfungsverbänden erfasst. Die Norm ist nicht verfassungswidrig.

Texte intégral

Arbeitsgericht Düsseldorf — 11 BV 36/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-07-15

Aktenzeichen: 11 BV 36/08

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2008:0715.11BV36.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Kammer

Normen: § 45 WPO

Leitsätze

Nach § 45 Satz 2 WPO gelten angestellte Wirtschaftsprüfer als leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG. Vom Anwendungsbereich dieser Norm sind auch angestellte Wirtschaftsprüfer bei genossenschaftlichen Prüfungsverbänden erfasst. Die Norm ist nicht verfassungswidrig.

Tenor

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.