Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-06-24, 7 Ca 137/08

7 Ca 137/08Tribunal du travail24 juin 2008

Regest

Die Personalzuordnung von Mitarbeitern im Rahmen der Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes NRW ist mitbestimmungsfrei. Der Gesetzgeber konnte ein MItbestimmungsrecht nach dem LPVG ausschließen. Im Rahmen seiner Ermessensausübung konnte der Arbeitgeber ein Punkteschemata zu einem bestimmten Stichtag verwenden.

Texte intégral

Arbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ca 137/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-06-24

Aktenzeichen: 7 Ca 137/08

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2008:0624.7CA137.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: § 10 Gesetz zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes NRW, § 4 Abs. 3 TV-L, § 315 BGB

Leitsätze

Die Personalzuordnung von Mitarbeitern im Rahmen der Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes NRW ist mitbestimmungsfrei. Der Gesetzgeber konnte ein MItbestimmungsrecht nach dem LPVG ausschließen. Im Rahmen seiner Ermessensausübung konnte der Arbeitgeber ein Punkteschemata zu einem bestimmten Stichtag verwenden.

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  3. Der Streitwert beträgt 9.000,00 €.

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