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6 BV 123/24•Arbeitsgericht Bonn, 2024-12-05, 6 BV 123/24
6 BV 123/24Tribunal du travail5 déc. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-05
Aktenzeichen: 6 BV 123/24
ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2024:1205.6BV123.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
1. Zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle mit der Regelungsthematik „Einführung und Anwendung des IT-Systems UKG Your Time“ wird der Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht D, O K, bestellt.
2. Die Zahl der von den Beteiligten jeweils zu benennenden Beisitzer wird auf drei festgesetzt.
3. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
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