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2 Ga 34/24•Arbeitsgericht Bonn, 2024-08-05, 2 Ga 34/24
Entscheidungsdatum: 2024-08-05
Aktenzeichen: 2 Ga 34/24
ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2024:0805.2GA34.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
1. Die Verfügungsbeklagte wird verurteilt, die Verfügungsklägerin entgegen der Versetzung vom 12. Juni 2024 bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache als „Solution Designer II“ in Teilzeit (25 Wochenstunden) nach Maßgabe des GJA Jobprofils in operativer Tätigkeit zu beschäftigen.
Im Übrigen wird die Verfügungsklage abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahren tragen die Parteien jeweils hälftig.
3. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.648,42 Euro festgesetzt.
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