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4 Ga 8/24•Arbeitsgericht Bonn, 2024-03-20, 4 Ga 8/24
Entscheidungsdatum: 2024-03-20
Aktenzeichen: 4 Ga 8/24
ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2024:0320.4GA8.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Der Verfügungsbeklagten wird untersagt, die Planstelle als Wissenschaftlerin im Fachgebiet „Vereinfachte Verfahren I, RAS, Arzneimittelfälschung“ (12) der Abteilung „Zulassung 1“ (1) am Dienstort B gemäß der Ausschreibung Kennziffer 12.03/23 bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens mit einem anderen Bewerber als der Verfügungsklägerin zu besetzen.
Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 1 genannte Unterlassungsverpflichtung wird der Verfügungsbeklagten ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000,-EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, angedroht.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Verfügungsbeklagte.
Der Streitwert wird festgesetzt auf 5000,00 €.
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