Arbeitsgericht Bonn, 2023-11-23, 1 Ca 852/23

1 Ca 852/23Tribunal du travail23 nov. 2023

Regest

"Erzieher, die in einer Einrichtung mit einem sog. offenen Konzept tätig sind, sind in EG S 8b TVöd (VKA) eingruppiert, wenn in der (einzigen) Gruppe mit einem Anteil von mindestens 15% Jugendliche und Kinder mit erhöhtem Förderbedarf vertreten sind"

Texte intégral

Arbeitsgericht Bonn — 1 Ca 852/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-11-23

Aktenzeichen: 1 Ca 852/23

ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2023:1123.1CA852.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Leitsätze

"Erzieher, die in einer Einrichtung mit einem sog. offenen Konzept tätig sind, sind in EG S 8b TVöd (VKA) eingruppiert, wenn in der (einzigen) Gruppe mit einem Anteil von mindestens 15% Jugendliche und Kinder mit erhöhtem Förderbedarf vertreten sind"

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger seit dem 01.07.2022 nach der Entgeltgruppe S8b TVöD-VKA (SuE) einzugruppieren und zu vergüten.

  2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 19.628,28 EUR festgesetzt.

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